Der Doktor (weibl. Doktorin; lateinisch doctor, weibl. doctrix[1]; zu lat. docere ‚lehren‘, doctus ‚gelehrt‘) ist der höchste akademische Grad. Die Abkürzung ist Dr., im Plural Dres. (lat. doctores). Der Plural gilt jedoch allein für mehrere Personen mit Doktorgrad und nicht – wie vielfach fälschlich auch von höchsten akademischen Würdenträgern angegeben – auf mehrere Doktorgrade einer Person. Die Bezeichnung "Dres. h.c." für eine einzelne Person ist daher grammatisch und sachlich unrichtig.[2] Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Eine abgeschlossene Promotion ist in der Regel Voraussetzung für eine Habilitation
Die Promotion (lat. promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin[1] in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum,[2] Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen
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